Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben sind - auch bezüglich der Preisangaben - unverbindlich. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder veröffentlicht, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das Gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
3. Preise
Die vereinbarten Preise gelten für die angebotenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise der Änderung entsprechend herabgesetzt oder erhöht. Sind seit Angebot bzw. nach Vertragsabschluss mindestens vier Wochen vergangen, ändern sich danach die Löhne und Materialpreise und der Auftragnehmer ist zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Lieferung
Soweit die angegebenen Termine nicht eingehalten werden und der Auftragnehmer in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Auftraggeber hat jedoch eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Macht der Auftraggeber von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Sofern der Auftragnehmer verpflichtet ist,die bestellte Lieferung bei dem Auftraggeber einzubauen, geht die Gefahr nach Abnahme der bestellten Lieferung auf den Auftraggeber über.
5. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung am vereinbarten Ort zu prüfen. Weist diese offensichtliche Mängel auf oder wurde offensichtlich andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Gewährleistungen für Montageleistungen gelten nur in Verbindung mit einem abgeschlossenen Wartungsvertrag. Für Mängel, die auf falsche Behandlung der gelieferten Ware zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. Bei berechtigter Rüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach seinem Ermessen bzw. seiner Wahl verpflichtet, wobei ihm für die Ausführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mindestens eine Frist von sechs Wochen einzuräumen ist. Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, so ist dem Auftragnehmer auf sein Verlangen nochmals die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb von einer weiteren Frist von drei Wochen einzuräumen. Nur wenn der Auftragnehmer seinen o.g. Pflichten nicht innerhalb der Fristen nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Auftragnehmer, auch an Dritte.
7. Rücktritt
Nimmt der Auftraggeber die Waren nicht ab und tritt er vom Vertrag zurück, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 25% des Auftragswertes zusätzlich 10% Planungs- und Ausarbeitungskosten.
8. Zahlung
Für alle Zahlungen gilt das BGB. Die Zahlungen sind bar zu leisten bzw. per Überweisung, ohne jeden Abzug, auf ein Konto des Auftragnehmers, in europäischer Währung innerhalb von 10 Tagen. Tagelohnarbeiten, Zwischenrechnungen und Akonto-Anforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.
Akzepte oder Kundenwechsel werden nicht angenommen.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohungen, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen, sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen, einschließlich des vom Restauftrag entgangenen Gewinns.
12. Datenschutz
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrages. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
13. Hinweis nach §Verbruchersteitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, E-Mail mail@verbraucher-schlichter.de)
mail@verbraucher-schlichter.de)Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall die entsprechende gesetzliche Vorschrift. Das Gleiche gilt sinngemäß für Lücken im Vertrag.
Text auf Dokumente.
Für die mit uns gegenwärtig und künftig abgeschlossenen Verträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf unserer Internetseite www.pickel-gmbh.de abrufbar sind und die wir Ihnen auf Verlangen natürlich jederzeit gerne übermitteln.